Erwägungsgrund 3 32014D0813
Belgien stellte am 23. Dezember 2013 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei dem Unternehmen Ford-Werke GmbH und zehn seiner Zulieferer und ergänzte den Antrag bis zum 12. Juni 2014 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 570945 EUR bereitzustellen.