Erwägungsgrund 3 32014D0814
Die Niederlande haben am 20. Februar 2014 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen in 89 Unternehmen, die in der NACE-Rev.-2-Abteilung 41 („Hochbau“) in den aneinandergrenzenden Regionen Gelderland und Overijssel auf NUTS-2-Niveau tätig waren, gestellt und den Antrag gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013.