Erwägungsgrund 3 32014D0815
Spanien hat am 21. Februar 2014 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen in 661 Unternehmen, die in der NACE-Rev.-2-Abteilung 56 (Gastronomie) in der Region Aragonien auf NUTS-2-Niveau (ES24) tätig waren, gestellt und den Antrag gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013.