Beschluss des Rates vom 7. November 2014 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 4, 6, 11, 13, 13H, 19, 25, 34, 37, 43, 44, 48, 53, 70, 96, 98, 104, 105, 106, 107, 112, 113, 121 und 128, hinsichtlich der neuen globalen technischen Regelung der UN für Reifen und hinsichtlich einer Änderung der gemeinsamen Entschließung Nr. 1 zu vertreten ist (2014/831/EU)
Es ist daher erforderlich, den Standpunkt festzulegen, der im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und im Exekutivausschuss des Parallelübereinkommens im Namen der Union zu den Änderungen der genannten UN-Rechtsakte vertreten werden soll —
Erwägungsgrund 6 32014D0831
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