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Mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die Genehmigungssysteme der Mitgliedstaaten durch ein Unions-Genehmigungsverfahren ersetzt und damit ein harmonisierter Rahmen mit den Verwaltungsbestimmungen und allgemeinen technischen Anforderungen für alle Neufahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten geschaffen. Mit dieser Richtlinie wurden UN-Regelungen in das EU-Typgenehmigungssystem integriert, entweder als Anforderungen für die Typgenehmigung oder als Alternative zu Rechtsvorschriften der Union. Seit Erlass dieser Richtlinie werden Rechtsvorschriften der Union im Rahmen des EU-Typgenehmigungssystems zunehmend durch UN-Regelungen ersetzt.
Mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von…
Mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von…
Bei dieser Verordnung handelt es sich um eine neue Einzelverordnung im Rahmen des gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahrens gemäß der Richtlinie 2007/46/EG…
In Übereinstimmung mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung…
Auf Ersuchen des Europäischen Parlaments und zur Vereinfachung und Beschleunigung der Annahme von Rechtsvorschriften für die Typgenehmigung wurde bei den…
Die Harmonisierung durch die Union behebt diese Probleme. So wurden in der Richtlinie 96/98/EG des Rates einheitliche Vorschriften festgelegt, um Unterschiede…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.