Erwägungsgrund 2 32014D0832
Durch die vereinheitlichten Anforderungen des Entwurfs einer neuen UNECE-Regelung über Wasserstoff und Brennstoffzellenfahrzeuge sollen technische Hindernisse für den Handel mit Kraftfahrzeugen und ihren Bauteilen zwischen den Vertragsparteien des Geänderten Übereinkommens von 1958 beseitigt und ein hohes Sicherheits- und Schutzniveau solcher Fahrzeuge und Bauteile gewährleistet werden.