Erwägungsgrund 3 32012D0305BESCHLUSS DES RATES vom 7. Juni 2012 über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Anwendung einiger Bestimmungen des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des dazugehörigen Protokolls von 2001 (2012/305/EU)
Das Übereinkommen wurde bisher noch nicht geschlossen. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 werden die Verfahren der Union für…
Erwägungsgrund 3 32010D0616BESCHLUSS DES RATES vom 7. Oktober 2010 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über die Rechtshilfe in Strafsachen (2010/616/EU)
Das Abkommen ist noch nicht geschlossen worden. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 werden die Verfahren der Union für den Abschluss…
Erwägungsgrund 3 32011D0144BESCHLUSS DES RATES vom 15. Februar 2011 über den Abschluss des Interims-Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits (2011/144/EU)
Das Interims-WPA wurde noch nicht abgeschlossen. Nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist das hierfür anzuwendende Verfahren in Artikel 218 des Vertrags…
Erwägungsgrund 14 32013R1258VERORDNUNG (EU) Nr. 1258/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. November 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 betreffend Drogenausgangsstoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sollten diese Befugnisse auf die Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Erwägungsgrund 3 32010D0717BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2010 über die Annahme der Änderungen des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordwestatlantik im Namen der Europäischen Union (2010/717/EU)
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 tritt die Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft, deren Rechtsnachfolgerin…
Erwägungsgrund 3 32011D0250BESCHLUSS DES RATES vom 31. Januar 2011 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union, eines Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits zur Änderung des Abkommens zwecks Ausweitung der Bestimmungen des Abkommens auf den bilateralen Handel mit Textilien in Anbetracht des Auslaufens des bilateralen Textilabkommens (2011/250/EU)
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Europäische Union an die Stelle der Europäische Gemeinschaft getreten und deren…