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Im Einklang mit dem Beschluss 2006/697/EG des Rates ist das Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen (nachstehend „Abkommen“ genannt) am 28. Juni 2006 — vorbehaltlich seines Abschlusses — unterzeichnet worden.
Dieser Teil gilt für den Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen nach dem Übereinkommen vom 28. Juni 2006…
Die Unterzeichnung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen…
Im Einklang mit dem Beschluss 2004/79/EG ist das Übereinkommen zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die…
Das Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten…
Gemäß dem Beschluss des Rates vom 10. Juli 2001, mit dem der Vorsitz des Rates ermächtigt wurde, Übereinkommen mit Norwegen und Island über die justizielle…
Das Königreich Norwegen und die Europäische Gemeinschaft haben auf der Grundlage des genannten Artikels 19 Absatz 1 bilaterale Beratungen geführt, die am 7.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.