Erwägungsgrund 4 32014D0836BESCHLUSS DES RATES vom 27. November 2014 zur Bestimmung von Folge- und Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die Beendigung der Beteiligung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland an bestimmten Rechtsakten der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommen wurden (2014/836/EU)
Das Vereinigte Königreich hat angezeigt, dass es beabsichtigt mitzuteilen, dass es sich an einigen der oben genannten Rechtsakte beteiligen möchte.
Erwägungsgrund 4 32014D0837BESCHLUSS DES RATES vom 27. November 2014 zur Bestimmung der unmittelbaren finanziellen Folgen der Beendigung der Beteiligung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland an bestimmten Rechtsakten der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommen wurden (2014/837/EU)
Das Vereinigte Königreich hat angezeigt, dass es beabsichtigt mitzuteilen, dass es sich an einigen der oben genannten Rechtsakte beteiligen möchte.
Erwägungsgrund 4 32014D0857BESCHLUSS DES RATES vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, dass es sich an einigen der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands, die in Rechtsakten der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen enthalten sind, beteiligen möchte, und zur Änderung der Beschlüsse 2000/365/EG und 2004/926/EG (2014/857/EU)
Mit Schreiben an den Präsidenten des Rates und den Präsidenten der Kommission, das seine Wirkung ab dem 1. Dezember 2014 entfaltet, hat das Vereinigte…
Erwägungsgrund 1 32017D0388BESCHLUSS (EU) 2017/388 DER KOMMISSION vom 6. März 2017 zur Bestätigung der Beteiligung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland an der Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)
Mit Schreiben an den Ratsvorsitz vom 16. Dezember 2016 hat das Vereinigte Königreich mitgeteilt, dass es sich an der Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen…
Erwägungsgrund 3 32014D0836BESCHLUSS DES RATES vom 27. November 2014 zur Bestimmung von Folge- und Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die Beendigung der Beteiligung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland an bestimmten Rechtsakten der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommen wurden (2014/836/EU)
Das Vereinigte Königreich kann dem Rat mitteilen, dass es sich an den Rechtsakten beteiligen möchte, die für das Vereinigte Königreich nicht mehr gelten.
Erwägungsgrund 3 32014D0837BESCHLUSS DES RATES vom 27. November 2014 zur Bestimmung der unmittelbaren finanziellen Folgen der Beendigung der Beteiligung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland an bestimmten Rechtsakten der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommen wurden (2014/837/EU)
Das Vereinigte Königreich kann dem Rat mitteilen, dass es sich an den Rechtsakten beteiligen möchte, die für das Vereinigte Königreich nicht mehr gelten.