Erwägungsgrund 2 32014D0860
Im Einklang mit dem Ergebnis der Überprüfung des EU-Operationszentrums sollte sein Mandat bis Dezember 2016 verlängert werden. Dadurch wird genügend Zeit vorhanden sein, um die Übernahme seiner Koordinierungs- und Planungsfunktionen und Ressourcen durch EAD-/GSVP-Strukturen im Kontext des EAD-Überprüfungsprozesses vorzubereiten, der von der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik unter gebührender Beachtung des institutionellen Rahmens und der anwendbaren Verfahren zu führen ist. Nach diesem Übergang bestünde keine Notwenigkeit einer weiteren Verlängerung des Mandats. Eine neue Einrichtung im Rahmen der EAD-/GSVP-Strukturen, die Unterstützungsfunktionen im Bereich Koordinierung und Planung übernehmen würde, würde daher einen anderen Namen tragen, der dieser Rolle entsprechen würde. In der Zwischenzeit sollte das EU-Operationszentrum im Rahmen des bestehenden Ressourcen- und Personalrahmens seine Unterstützerrolle in Bezug auf Koordination und Planung ausweiten und umfassendere geografische Verantwortung für die Sahel-Region übernehmen. Eine geographische Ausweitung über die Sahel-Region hinaus würde ein separates Einvernehmen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) erfordern.