Erwägungsgrund 1 32013R1332VERORDNUNG (EU) Nr. 1332/2013 DES RATES vom 13. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
Der Rat hat am 13. Dezember 2013 Dezember 2013 den Beschluss 2013/760/GASP zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP angenommen.
Erwägungsgrund 1 32014D0906BESCHLUSS 2014/906/GASP DES RATES vom 15. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/726/GASP zur Unterstützung der Resolution 2118 (2013) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und des Beschlusses EC-M-33/Dec 1 des Exekutivrats der OVCW im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Am 9. Dezember 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/726/GASP angenommen.
Erwägungsgrund 2 32014R0124VERORDNUNG (EU) Nr. 124/2014 DES RATES vom 10. Februar 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
Der Rat hat am 10. Februar 2014 den Beschluss 2014/74/GASP zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP angenommen.
Erwägungsgrund 1 32013D0760BESCHLUSS 2013/760/GASP DES RATES vom 13. Dezember 2013 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
Der Rat hat am 31. Mai 2013 den Beschluss 2013/255/GASP erlassen.
Erwägungsgrund 1 32014D0861BESCHLUSS 2014/861/GASP DES RATES vom 1. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2012/699/GASP über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Am 13. November 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/699/GASP angenommen.
Erwägungsgrund 1 32014D0901BESCHLUSS 2014/901/GASP DES RATES vom 12. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
Der Rat hat am 31. Mai 2013 den Beschluss 2013/255/GASP erlassen.