Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/009 EL/Sprider Stores, Griechenland) (2014/879/EU)
Am 6. Juni 2014 stellte Griechenland einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei Sprider Stores S. A. in Griechenland und ergänzte ihn gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen. Dieser Antrag erfüllt die gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF.
Erwägungsgrund 3 32014D0879
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