Erwägungsgrund 8 32009D0940BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über die Unterzeichnung des am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommenen Protokolls zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials durch die Europäische Gemeinschaft (2009/940/EG)
Daher sollte die Gemeinschaft das Eisenbahnprotokoll unterzeichnen.
Erwägungsgrund 3 32011D0126BESCHLUSS DES RATES vom 21. Februar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2011/126/EU)
Vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2010/144/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft am 30. November 2009…
Erwägungsgrund 3 32009D0513BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Armenien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2009/513/EG)
Das Abkommen wurde vorbehaltlich eines späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2009/149/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft am 9. Dezember 2008…
Erwägungsgrund 3 32009D0515BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2009/515/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2009/305/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft am 9. Dezember 2008…
Erwägungsgrund 2 32018D0145BESCHLUSS (EU) 2018/145 DES RATES vom 9. Oktober 2017 über den Abschluss — im Namen der Union — eines Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums
Das Übereinkommen wurde am 9. Juni 2006 im Namen der Gemeinschaft — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — nach Maßgabe des Beschlusses…
Erwägungsgrund 3 32009D0947BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Aserbaidschan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2009/947/EG)
Das Abkommen wurde am 7. Juli 2009 im Namen der Gemeinschaft vorbehaltlich seines späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2009/741/EG des Rates unterzeichnet.