Erwägungsgrund 2 32008D0492BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2008 über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Übereinkommen vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (2008/492/EG)
Das Schiedsübereinkommen wurde durch ein am 25. Mai 1999 unterzeichnetes Protokoll geändert, das am 1. November 2004 in Kraft trat, sowie durch das…
Erwägungsgrund 2 32009D0392BESCHLUSS DES RATES vom 27. November 2008 über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Republik Bulgarien und Rumäniens als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten (2009/392/EG)
Gemäß dem Beschluss des Rates vom 26. Mai 2008 und bis zu seinem späteren endgültigen Abschluss ist das Protokoll am 27. Mai 2008 im Namen der Europäischen…
Art. 3 32014D0899Das Schiedsübereinkommen in der mit dem Protokoll vom 25. Mai 1999, den Übereinkommen vom 21. Dezember 1995 und vom 8. Dezember 2004, dem Beschluss 2008/492/EG…
Erwägungsgrund 2 32006R1491VERORDNUNG (EG) Nr. 1491/2006 DES RATES vom 10. Oktober 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Guinea-Bissau über die Fischerei vor der Küste von Guinea-Bissau für die Zeit vom 16. Juni 2006 bis zum 15. Juni 2007
Das derzeitige Protokoll wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 249/2002 des Rates genehmigt und durch das mit der Verordnung (EG) Nr. 829/2004 des Rates genehmigte…
Erwägungsgrund 3 32008D0493BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2008 zur Änderung von Anhang I der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens (2008/493/EG)
Es ist angezeigt, den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zu dem Schiedsübereinkommen, geändert durch das Übereinkommen vom 8. Dezember 2004, vorzusehen. Zu…
Erwägungsgrund 2 32011D0349BESCHLUSS DES RATES vom 7. März 2011 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands, insbesondere in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die polizeiliche Zusammenarbeit (2011/349/EU)
Das Protokoll wurde im Einklang mit den Beschlüssen 2008/261/EG und 2008/262/JI des Rates und vorbehaltlich seines späteren Abschlusses am 28. Februar 2008 im…