Erwägungsgrund 3 32014D0899
Nach Artikel 3 Absatz 4 der Akte über den Beitritt Kroatiens (im Folgenden „Beitrittsakte“) tritt Kroatien den in Anhang I der Beitrittsakte aufgeführten Übereinkünften und Protokollen bei. Diese Übereinkünfte und Protokolle treten in Bezug auf Kroatien an dem vom Rat festgelegten Datum in Kraft.