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Dieser Prozentsatz wird gemäß den Bevölkerungszahlen in Anhang III der Geschäftsordnung des Rates (im Folgenden „Geschäftsordnung“) berechnet.
Die Beiträge werden nach einem Prozentsatz (Beitragssatz) von der Beitragsbemessungsgrundlage erhoben.
Dieser Prozentsatz wird gemäß den Bevölkerungszahlen in Anhang III Artikel 1 der Geschäftsordnung des Rates (im Folgenden „Geschäftsordnung“) berechnet.
Dieser Prozentsatz wird gemäß den Bevölkerungszahlen in Anhang III Artikel 1 der Geschäftsordnung des Rates (im Folgenden „Geschäftsordnung“) berechnet.
Dieser Prozentsatz wird gemäß den Bevölkerungszahlen in Anhang III Artikel 1 der Geschäftsordnung des Rates (im Folgenden „Geschäftsordnung“) berechnet.
Die Geschäftsordnung des Rates vom 15. September 2006 erhält die Fassung des Textes im Anhang. Abweichend von Anhang II Artikel 2 Absatz 2 der Geschäftsordnung…
zum Zahlungstermin (§ 3 Absatz 1) geltender Zuweisungssatz in Prozent,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.