Art. 1 32026D1437BESCHLUSS (GASP) 2026/1437 DES RATES vom 25. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2014/512/GASP erhält folgende Fassung:
Art. 1 32024D2654BESCHLUSS (GASP) 2024/2654 DES RATES vom 8. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen
Artikel 6 Absatz 6 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 erhält folgende Fassung:
Art. 1 32023D2231BESCHLUSS (GASP) 2023/2231 DES RATES vom 23. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen
Artikel 6 Absatz 6 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 erhält folgende Fassung:
Art. 1 32017D2426BESCHLUSS (GASP) 2017/2426 DES RATES vom 21. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 des Beschlusses 2014/512/GASP erhält folgende Fassung:
Art. 1 32022D1967BESCHLUSS (GASP) 2022/1967 DES RATES vom 17. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen
Artikel 6 Absatz 5 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 erhält folgende Fassung: