Erwägungsgrund 2 32014D0906
Im Beschluss 2013/726/GASP ist für das in Artikel 1 Absatz 2 jenes Beschlusses genannte Projekt eine Durchführungszeit von 12 Monaten — ab dem Abschluss des Finanzierungsabkommens gemäß Artikel 3 Absatz 3 jenes Beschlusses — vorgesehen.