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Artikel 300 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) legt die Regeln für die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen fest.
Artikel 300 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) legt die Regeln für die Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und…
Gemäß Artikel 305 AEUV beschließt der Rat über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen. Letzterer hat höchstens 350 Mitglieder.
Die Verhandlungen wurden von der Kommission in Abstimmung mit dem nach Artikel 207 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)…
Die Veröffentlichung von Gesetzgebungsakten der Union im Amtsblatt der Europäischen Union (im Folgenden „Amtsblatt“) sowie deren Inkrafttreten sind in Artikel…
Dieser Beschluss wird unbeschadet der Artikel 15 und 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und die zu ihrer Durchführung…
Bei dem vorliegenden Beschluss handelt es sich um eine Übergangsregelung, da er zur Klärung einer speziellen rechtlichen Frage angenommen wird, nämlich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.