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Artikel 300 des Vertrags regelt die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen.
Artikel 300 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) legt die Regeln für die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen fest.
Artikel 300 des Vertrags regelt die Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses.
Gemäß Artikel 305 AEUV beschließt der Rat über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen. Letzterer hat höchstens 350 Mitglieder.
Artikel 300 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) legt die Regeln für die Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und…
Am 3. Juli 2018 nahm der Ausschuss der Regionen an die Kommission und an den Rat gerichtete Empfehlungen zu seiner künftigen Zusammensetzung an.
Für den in Artikel 198a [2] des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verankerten „Ausschuss der Regionen“ (im Folgenden „Ausschuss“ genannt)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.