Erwägungsgrund 5 32014D0948
Damit die Schiffe der Union ihre Fangtätigkeiten wiederaufnehmen können, sollte das Protokoll gemäß Artikel 15 des Protokolls ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt werden.
Damit die Schiffe der Union ihre Fangtätigkeiten wiederaufnehmen können, sollte das Protokoll gemäß Artikel 15 des Protokolls ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt werden.