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Aufgrund der Entwicklungen in den Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten und an den Finanzmärkten sowie aufgrund der Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Durchführung der Geldpolitik der EZB und/oder auf die Stabilität des Finanzsystems der Union oder einzelner Mitgliedstaaten besteht ein verstärkter Bedarf an Interaktion zwischen der EZB und den Behörden der Mitgliedstaaten sowie zwischen der EZB und europäischen und internationalen Institutionen und Einrichtungen. Es hat sich als von entscheidender Bedeutung erwiesen, dass die EZB in der Lage ist, den europäischen und mitgliedstaatlichen Behörden sachdienliche und eindeutige Mitteilungen zu übermitteln, um dem öffentlichen Interesse bei der Wahrnehmung ihres Mandats am wirksamsten zu dienen. Dies könnte beinhalten, dass auch eine wirksame informelle und vertrauliche Kommunikation möglich sein muss, die nicht durch die Möglichkeit ihrer Verbreitung beeinträchtigt wird.
Insbesondere ist die EZB zur Interaktion mit nationalen Behörden und Einrichtungen, mit Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Union, mit relevanten…
Der Austausch vertraulicher Daten zwischen der Kommission und den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (nachfolgend die…
Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erfordert ein gut funktionierendes elektronisches Informationssystem, damit die zuständigen Behörden ihre…
Darüber hinaus ist es im Rahmen der Wahrnehmung der dem ESZB obliegenden Aufgabe der Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungsverkehrssysteme…
In Ausnahmefällen könnte die Verbreitung bestimmter vertraulicher Informationen außerhalb der EZB, die sie zur Durchführung ihrer Aufgaben besitzt, das…
Die EZB sollte ihrer Geheimhaltungspflicht und ihrer Pflicht zur Gewährleistung ihrer Funktionsfähigkeit und ihrer Unabhängigkeit nachkommen. Darüber hinaus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.