Erwägungsgrund 4 32015D1016
Es empfiehlt sich, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens bei aus dem Gesamthaushalt der Union finanzierten Maßnahmen in den Bereichen „Funktionsweise und Entwicklung des Binnenmarktes, insbesondere im Bereich der Meldung, Zertifizierung und der sektoriellen Angleichung“ sowie „Verwirklichung und Entwicklung des Binnenmarktes“ fortzusetzen.