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Am 21. Juni 2013 kam der Rat zu dem Schluss, dass Polen wirksame Maßnahmen ergriffen habe, jedoch nach der Verabschiedung der ursprünglichen Empfehlung unerwartete nachteilige wirtschaftliche Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen eingetreten seien. Infolgedessen stellte der Rat auf Empfehlung der Kommission fest, dass die in Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 genannten Voraussetzungen erfüllt waren, und nahm erneut nach Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine an Polen gerichtete Empfehlung für die Beendigung des übermäßigen Defizits bis 2014 an .
Am 21. Juni 2013 war der Rat der Auffassung, dass Slowenien wirksame Maßnahmen im Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009 gemäß Artikel 126…
Am 10. Dezember 2013 stellte der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 8 AEUV fest, dass das Land keine wirksamen Maßnahmen auf der Grundlage der Empfehlung des Rates…
Am selben Tag richtete der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates auf Empfehlung der Kommission…
Am 2. Dezember 2009 gelangte der Rat zu dem Schluss, dass die irischen Behörden seinen Empfehlungen vom 27. April 2009 entsprechend wirksame Maßnahmen ergriffen…
Am 16. Mai 2013 gelangte der Rat gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 zu dem Schluss, dass Zypern wirksame Maßnahmen ergriffen habe, nach…
Am 21. Juni 2013 richtete der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 3 Absatz 4 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.