Erwägungsgrund 3 32015D0105
Das Protokoll über ein Rahmenabkommen dient dazu, die finanziellen und technischen Regeln festzulegen, die die Republik Aserbaidschan zur Teilnahme an bestimmten Programmen der Union befähigen. Bei dem durch das Protokoll gebildeten horizontalen Rahmen handelt es sich um eine Maßnahme der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit, durch die Zugang zu Unterstützung, insbesondere zu finanzieller Unterstützung, gewährt wird, die von der Union entsprechend den Programmen geleistet wird. Der Rahmen gilt lediglich für die Programme, bei denen die maßgeblichen Gesetzgebungsakte zur Einrichtung der Programme die Möglichkeit einer Teilnahme der Republik Aserbaidschan vorsehen. Die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Protokolls hat deshalb nicht die Ausübung von Befugnissen gemäß den verschiedenen sektorbezogenen Politiken zur Folge, die mit den Programmen verfolgt werden; die Ausübung der Befugnisse geht vielmehr auf die Akte zur Einrichtung der Programme zurück.