Art. 2 32015D1073
Die staatlichen Beihilfen in Höhe von mindestens 66 099 317,94 EUR (31,33 Mio. EUR in Form einer Beteiligung des Staates an einer Kapitalerhöhung; 34,5 Mio. EUR in Form einer Rettungsbeihilfe und 269 317,94 EUR in Form von Ausbildungsbeihilfen), die Zypern unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV zugunsten der Fluggesellschaft Cyprus Airways rechtswidrig gewährt hat, sind mit dem Binnenmarkt unvereinbar.