Art. 1 32015D1074
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 4 951 838 EUR, die die Italienische Republik unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV zugunsten von CSTP rechtswidrig gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 4 951 838 EUR, die die Italienische Republik unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV zugunsten von CSTP rechtswidrig gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.