Erwägungsgrund 2 32015D0163BESCHLUSS (EU) 2015/163 DER KOMMISSION vom 21. November 2014 über die Vereinbarkeit der von Polen gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) getroffenen Maßnahmen mit dem Unionsrecht
Innerhalb der Frist von drei Monaten nach dieser Notifizierung prüfte die Kommission die Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit dem Unionsrecht, und zwar…
Erwägungsgrund 2 32007D0730BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16. Oktober 2007 über die Vereinbarkeit der vom Vereinigten Königreich gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit getroffenen Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/730/EG)
Die Kommission überprüfte innerhalb von drei Monaten nach dieser Notifizierung die Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht, insbesondere im…
Erwägungsgrund 2 32012D0394BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. Dezember 2011 über die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht von Maßnahmen Italiens gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (2012/394/EU)
Die Kommission prüfte binnen drei Monaten nach dieser Mitteilung, ob diese Maßnahmen mit dem Unionsrecht vereinbar sind — insbesondere, ob sie angemessen sind…
Erwägungsgrund 2 32007D0475BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Italiens gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/475/EG)
Die Kommission prüfte binnen drei Monaten nach dieser Mitteilung, ob diese Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind — insbesondere, ob sie angemessen…
Erwägungsgrund 2 32007D0479Die Kommission prüfte binnen drei Monaten nach dieser Mitteilung, ob diese Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind — insbesondere, ob sie angemessen…
Erwägungsgrund 2 32007D0477BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25 Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Österreichs gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/477/EG)
Die Kommission prüfte binnen drei Monaten nach dieser Mitteilung, ob diese Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, insbesondere ob sie angemessen…