Erwägungsgrund 3 32015D0163BESCHLUSS (EU) 2015/163 DER KOMMISSION vom 21. November 2014 über die Vereinbarkeit der von Polen gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) getroffenen Maßnahmen mit dem Unionsrecht
Bei der Prüfung der Maßnahmen berücksichtigte die Kommission die verfügbaren Daten zum polnischen Markt für audiovisuelle Medien, insbesondere im Hinblick auf…
Erwägungsgrund 3 32007D0481BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Finnlands gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/481/EG)
Bei ihrer Prüfung berücksichtigte die Kommission die verfügbaren Daten über die finnische Medienlandschaft.
Erwägungsgrund 3 32007D0476BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Deutschlands gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/476/EG)
Bei ihrer Prüfung berücksichtigte die Kommission die verfügbaren Daten über die deutsche Medienlandschaft.
Erwägungsgrund 3 32007D0730BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16. Oktober 2007 über die Vereinbarkeit der vom Vereinigten Königreich gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit getroffenen Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/730/EG)
Bei ihrer Prüfung berücksichtigte die Kommission die vorliegenden Daten über die britische Medienlandschaft.
Erwägungsgrund 3 32007D0479Bei ihrer Prüfung berücksichtigte die Kommission die verfügbaren Daten über die belgische Medienlandschaft.
Erwägungsgrund 3 32012D0394BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. Dezember 2011 über die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht von Maßnahmen Italiens gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (2012/394/EU)
Bei ihrer Prüfung berücksichtigte die Kommission die verfügbaren Daten über die italienische Medienlandschaft.