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Am 8. Juli 2008 befand der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), dass im Vereinigten Königreich ein übermäßiges Defizit bestand, und richtete gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV und Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 Empfehlungen für die Korrektur des übermäßigen Defizits bis zum Haushaltsjahr 2009/10 an das Vereinigte Königreich. Zudem setzte der Rat den 8. Januar 2009 als Frist für die Ergreifung wirksamer Maßnahmen fest.
In Anerkennung der Tatsache, dass die Haushaltslage im Vereinigten Königreich im Haushaltsjahr 2009/10 einerseits auf die Umsetzung von Maßnahmen im Umfang von…
Am 27. April 2009 entschied der Rat nach Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), dass in Spanien ein übermäßiges…
Am 27. April 2009 richtete der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates auf Empfehlung der Kommission…
Am 27. April 2009 stellte der Rat auf Vorschlag der Kommission nach Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fest, dass in…
Am 7. Juli 2009 stellte der Rat, auf Empfehlung der Kommission, mit der Entscheidung 2009/589/EG des Rates gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung…
Auf der Grundlage einer Kommissionsempfehlung hat der Rat am 27. April 2009 gemäß Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.