Erwägungsgrund 3 32015D1099
Am 30. Juni 2015 hat der Rat mit Beschluss (GASP) 2015/1050 entschieden, die Durchführung der Maßnahmen des Gemeinsamen Aktionsplans bis zum 7. Juli 2015 zu verlängern.
Am 30. Juni 2015 hat der Rat mit Beschluss (GASP) 2015/1050 entschieden, die Durchführung der Maßnahmen des Gemeinsamen Aktionsplans bis zum 7. Juli 2015 zu verlängern.