Erwägungsgrund 3 32015D1130
Am 7. Juli 2015 hat der Rat mit dem Beschluss (GASP) 2015/1099 entschieden, die Durchführung der Maßnahmen des Gemeinsamen Aktionsplans bis zum 10. Juli 2015 zu verlängern.
Am 7. Juli 2015 hat der Rat mit dem Beschluss (GASP) 2015/1099 entschieden, die Durchführung der Maßnahmen des Gemeinsamen Aktionsplans bis zum 10. Juli 2015 zu verlängern.