Erwägungsgrund 4 32015D1148
Am 10. Juli 2015 hat der Rat mit dem Beschluss (GASP) 2015/1130 entschieden, die Durchführung der Maßnahmen des Gemeinsamen Aktionsplans bis zum 13. Juli 2015 zu verlängern.
Am 10. Juli 2015 hat der Rat mit dem Beschluss (GASP) 2015/1130 entschieden, die Durchführung der Maßnahmen des Gemeinsamen Aktionsplans bis zum 13. Juli 2015 zu verlängern.