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Die Änderungen der Anhänge I, II und V des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union werden im Namen der Union genehmigt. Der Standpunkt, der von der Kommission im Namen der Europäischen Union in dem durch das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss zu vertreten ist, beruht auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses.
Das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im…
Die Unterzeichnung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung,…
Gemäß dem Beschluss 2013/486/EU des Rates wurde das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über…
Die Verhandlungen mit der Republik Indonesien wurden abgeschlossen, und das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik…
Das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im…
Das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.