Erwägungsgrund 2 32015D1158Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Anhänge I, II und V des Abkommens aktualisiert werden müssen, um den Änderungen der einschlägigen indonesischen…
Erwägungsgrund 5 32015D1158Daher sollten die Anhänge I, II und V des Abkommens entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 5 32011D0505BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2010 über den von der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zur Ersetzung des Anhangs II dieses Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (2011/505/EU)
Anhang II des Abkommens sollte an die Entwicklung der einschlägigen Rechtsakte der Europäischen Union angepasst werden —
Erwägungsgrund 5 32014D0790BESCHLUSS DES RATES vom 10. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Änderung des Anhangs II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertretenden Standpunkt (2014/790/EU)
Anhang II des Abkommens sollte an die Änderungen der einschlägigen Rechtsakte der Europäischen Union angepasst werden —
Erwägungsgrund 3 32011D0505BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2010 über den von der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zur Ersetzung des Anhangs II dieses Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (2011/505/EU)
Zur Gewährleistung einer kohärenten und korrekten Anwendung der Rechtsakte der Union und zur Vermeidung administrativer und etwaiger rechtlicher Schwierigkeiten…
Erwägungsgrund 5 32016D1876BESCHLUSS (EU) 2016/1876 DES RATES vom 13. Oktober 2016 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertreten ist
Die Aktualisierung von Anhang XVI des Abkommens ist erforderlich, um die Entwicklung der in jenem Anhang aufgeführten Rechtsvorschriften der Union gemäß Artikel…