Erwägungsgrund 3 32016D0619BESCHLUSS (EU) 2016/619 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. April 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF/2016/000 TA 2016 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 kann der EGF jedes Jahr bis zu einer Höhe von 0,5 % des jährlichen Höchstbetrags des EGF für die technische…
Erwägungsgrund 3 32014D0697BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. September 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (EGF/2014/000 TA 2014 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission) (2014/697/EU)
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 kann der EGF auf Initiative der Kommission jedes Jahr bis zu einer Höhe von 0,5 % des jährlichen Höchstbetrags des EGF…
Erwägungsgrund 3 32013D0420BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Juli 2013 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/000 TA 2013 — Technische Unterstützung auf Betreiben der Kommission) (2013/420/EU)
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 können auf Betreiben der Kommission jedes Jahr 0,35 % des jährlichen Höchstbetrags für technische Unterstützung…
Erwägungsgrund 3 32012D0408BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/000 TA 2012 — technische Unterstützung auf Betreiben der Kommission) (2012/408/EU)
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 können auf Betreiben der Kommission jedes Jahr 0,35 % des jährlichen Höchstbetrags für technische Unterstützung…
Erwägungsgrund 4 32011D0658BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. September 2011 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/000 TA 2011 — technische Unterstützung auf Initiative der Kommission) (2011/658/EU)
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 können auf Betreiben der Kommission jedes Jahr 0,35 % des jährlichen Höchstbetrags für technische Unterstützung…
Erwägungsgrund 2 32014D0167BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/008 ES/Comunidad Valenciana/Textilien, Spanien) (2014/167/EU)
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 sieht vor, dass der EGF bis zu einer jährlichen Obergrenze von 150 Mio. EUR in Anspruch genommen werden kann.