Erwägungsgrund 3 32017D0742BESCHLUSS (EU) 2017/742 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. April 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF/2017/000 TA 2017 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 kann der EGF jedes Jahr bis zu einer Höhe von 0,5 % des jährlichen Höchstbetrags des EGF für die technische…
Erwägungsgrund 3 32016D0619BESCHLUSS (EU) 2016/619 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. April 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF/2016/000 TA 2016 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 kann der EGF jedes Jahr bis zu einer Höhe von 0,5 % des jährlichen Höchstbetrags des EGF für die technische…
Erwägungsgrund 3 32019D1938BESCHLUSS (EU) 2019/1938 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. September 2019 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF/2019/000 TA 2019 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 kann der EGF jedes Jahr bis zu einer Höhe von 0,5 % des jährlichen Höchstbetrags des EGF für die technische…
Erwägungsgrund 3 32020D0986BESCHLUSS (EU) 2020/986 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF/2020/000 TA 2020 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 kann der EGF jedes Jahr bis zu einer Höhe von 0,5 % seines jährlichen Höchstbetrags des EGF für die technische…
Erwägungsgrund 3 32015D1179BESCHLUSS (EU) 2015/1179 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juli 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF/2015/000 TA 2015 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 kann der EGF auf Initiative der Kommission jedes Jahr bis zu einer Höhe von 0,5 % des jährlichen Höchstbetrags des EGF…
Erwägungsgrund 3 32014D0697BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. September 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (EGF/2014/000 TA 2014 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission) (2014/697/EU)
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 kann der EGF auf Initiative der Kommission jedes Jahr bis zu einer Höhe von 0,5 % des jährlichen Höchstbetrags des EGF…