Erwägungsgrund 6 32015D1872BESCHLUSS (EU) 2015/1872 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2015 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von insgesamt 16 274 765 EUR für die von Bulgarien und Griechenland…
Erwägungsgrund 7 32019D1817BESCHLUSS (EU) 2019/1817 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. September 2019 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Italien, Österreich und Rumänien
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Rumänien, Italien und Österreich bereitzustellen.
Erwägungsgrund 5 32016D2099BESCHLUSS (EU) 2016/2099 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. November 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (nach dem Antrag Estlands — EGF/2016/003 EE/petroleum and chemicals)
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 131 358 EUR für den Antrag Estlands bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32016D1858BESCHLUSS (EU) 2016/1858 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Oktober 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Anschluss an einen Antrag Schwedens — EGF/2016/002 SE/Ericsson
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 3 957 918 EUR für den Antrag Schwedens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 5 32015D0043BESCHLUSS (EU) 2015/43 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/013 EL/Odyssefs Fokas, Griechenland)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 6 444 000 EUR für den Antrag Griechenlands bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32014D0698BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. September 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/001 EL/Nutriart, Griechenland) (2014/698/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 6 096 000 EUR für den Antrag Griechenlands bereitzustellen —