Art. 1 32015D0120
Die staatliche Beihilfe, die Italien für digitale Projektionsausrüstung auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 244 vom 24. Dezember 2007 , des Gesetzesdekrets Nr. 91 vom 8. August 2013 und der neuen Bestimmungen über die Steuervergünstigung für Kinos zur Einführung und Anschaffung digitaler Projektionsausrüstungen und -geräte gewähren will, ist im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar.Die Durchführung der Beihilfemaßnahme wird daher genehmigt.