Art. 6 32015D1227BESCHLUSS (EU) 2015/1227 DER KOMMISSION vom 23. Juli 2014 über die von Frankreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.22614 (C 53/07) zugunsten der Industrie- und Handelskammer Pau-Béarn, von Ryanair, Airport Marketing Services und Transavia (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 5085) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
Art. 4 32015D0667BESCHLUSS (EU) 2015/667 DER KOMMISSION vom 4. Februar 2015 über die staatliche Beihilfe SA.14551 (2013/C) Frankreichs nach Änderung der Beihilfekriterien für die Zeitcharterern im Rahmen der Tonnagesteuerregelung gewährten Beihilfen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 434) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
Art. 6 32016D0285BESCHLUSS (EU) 2016/285 DER KOMMISSION vom 6. November 2015 über die von der Französischen Republik durchgeführte staatliche Beihilfe SA.38545 2014/C (ex 2014/NN) zugunsten von Mory-Ducros SAS und MoryGlobal (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 7523) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
Art. 2 32016D2068BESCHLUSS (EU) 2016/2068 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2013 über die staatliche Beihilfe SA.35611 (13/C), die Frankreich der Gruppe PSA Peugeot Citroën SA zu gewähren plant (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2013) 4971) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
Art. 3 32019D0664BESCHLUSS (EU) 2019/664 DES RATES vom 15. April 2019 zur Änderung des Beschlusses Nr. 940/2014/EU in Bezug auf Erzeugnisse, die ganz oder teilweise von der Sondersteuer „octroi de mer“ befreit werden können
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.