Erwägungsgrund 3 32019D0664
Auf der Grundlage des am 12. Februar 2018 übermittelten Berichts der französischen Behörden hat die Kommission dem Rat den Bericht, wie in Beschluss Nr. 940/2014/EU vorgesehen, und einen Vorschlag für eine Anpassung des genannten Beschlusses vorgelegt. Diese vorgeschlagenen Anpassungen betreffen Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana und Réunion und umfassen die Aufnahme neuer Erzeugnisse in die Liste sowie für bestimmte Erzeugnisse die Anhebung der zulässigen Abweichung der Steuersätze.