Erwägungsgrund 6 32015D1302
Über die Festlegung der IKT-Spezifikationen sollte nach Konsultation der Europäischen Multi-Stakeholder-Plattform für die IKT-Normung entschieden werden, die von der Kommission mit dem Beschluss 2011/C 349/04 eingerichtet wurde, ergänzt durch weitere Formen der Konsultation sektoraler Sachverständiger.