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Auf der Klimakonferenz von Doha im Dezember 2012 stimmten sämtliche Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto der in Doha beschlossenen Änderung zu, mit der ein zweiter Verpflichtungszeitraum im Rahmen des Protokolls festgelegt wurde, der am 1. Januar 2013 beginnt und am 31. Dezember 2020 endet. Mit der in Doha beschlossenen Änderung wird die Anlage B des Protokolls von Kyoto dahingehend geändert, dass für die in der Anlage aufgeführten Vertragsparteien weitere rechtsverbindliche Reduktionsverpflichtungen für den zweiten Verpflichtungszeitraum vorgesehen sowie die Bestimmungen über die Durchführung der Reduktionsverpflichtungen der Vertragsparteien im zweiten Verpflichtungszeitraum geändert und weiter ausgeführt werden.
Auf der Klimakonferenz von Doha im Dezember 2012 stimmten sämtliche Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto der in Doha beschlossenen Änderung zu, mit der ein…
Auf der Klimakonferenz vom Dezember 2012 in Doha haben die Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über…
Das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (im Folgenden „Protokoll von Kyoto“) ist am 16. Februar 2005 in…
Das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (im Folgenden „Protokoll von Kyoto“) ist am 16. Februar 2005 in…
Die Union und ihre Mitgliedstaaten stimmten der in Doha beschlossenen Änderung als Teil eines Pakets zu, wonach die Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens…
Im Einklang mit diesem Ansatz stimmte der Rat ferner zu, dass die Emissionsreduktionsverpflichtungen einzelner Mitgliedstaaten die im Unionsrecht verankerten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.