Erwägungsgrund 3 32015D1477
Finnland hat am 30. Januar 2015 einen Antrag (EGF/2015/001 FI/Broadcom) auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen bei Broadcom Communications Finland und zwei seiner Zulieferer bzw. nachgeschalteten Hersteller in Finnland gestellt. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013.