Erwägungsgrund 4 32016D1857BESCHLUSS (EU) 2016/1857 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Oktober 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2016/001 FI/Microsoft)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 5 364 000 EUR für den Antrag Finnlands bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32015D2457BESCHLUSS (EU) 2015/2457 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2015/005 FI/Computerprogrammierung)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 2 623 200 EUR für den Antrag Finnlands bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32014D0878BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/008 FI/STX Rauma, Finnland) (2014/878/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 426 800 EUR für den Antrag Finnlands bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32015D0473BESCHLUSS (EU) 2015/473 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/014 DE/Aleo Solar, Deutschland)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 094 760 EUR für den Antrag Deutschlands bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 4 32015D1870BESCHLUSS (EU) 2015/1870 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Italiens — EGF/2015/004 IT/Alitalia)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 414 848 EUR für den Antrag Italiens bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32015D0644BESCHLUSS (EU) 2015/644 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. April 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/018 GR/Attica Broadcasting, Griechenland)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 5 046 000 EUR für den Antrag Griechenlands bereitgestellt werden kann —