Erwägungsgrund 1 32015D1521
Gemäß dem Beschluss 2013/320/GASP des Rates soll die Union Frieden und Sicherheit in Libyen und in der Region fördern, indem sie Maßnahmen zur Gewährleistung einer soliden physischen Sicherung und Verwaltung der libyschen Waffenarsenale durch die staatlichen Institutionen Libyens unterstützt, um die Risiken für Frieden und Sicherheit zu verringern, die sich aus der unerlaubten Verbreitung und übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition ergeben; diese Maßnahmen schließen die Förderung eines wirksamen Multilateralismus auf regionaler Ebene in diesem Zusammenhang ein.