Beschluss (GASP) 2015/1521 des Rates vom 14. September 2015 zur Aufhebung des Beschlusses 2013/320/GASP des Rates zur Unterstützung von Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen, um die Gefahr des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition in Libyen und in der Region zu verringern
Aufgrund der Verschlechterung der politischen und der sicherheitspolitischen Lage waren die meisten diplomatischen Missionen und die Mehrheit des internationalen Personals nach den Gewalttaten im Sommer 2014 gezwungen, Libyen zu verlassen.
Erwägungsgrund 2 32015D1521
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