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Der Beschluss 2011/72/GASP wird wie folgt geändert:
Artikel 5 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Januar 2016. Er wird fortlaufend überprüft. Er kann gegebenenfalls verlängert oder geändert werden, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“
Der Anhang wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.