Erwägungsgrund 1 32017D0153
Der Rat hat am 31. Januar 2011 den Beschluss 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien angenommen.
Der Rat hat am 31. Januar 2011 den Beschluss 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien angenommen.