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(1) Lettland und Citadele verpflichten sich, alles zu unternehmen, um so bald wie möglich und auf jeden Fall vor […] verbindliche Angebote für den Verkauf der gesamten Beteiligung der Republik Lettland an Citadele (einschließlich des Vermögensverwaltungszweigs WMB) einzuholen. Der Verkauf wird spätestens am […] abgeschlossen sein. Es bleibt der Republik Lettland (und ihrem Berater) überlassen, darüber zu befinden, wie die angemessene Struktur und die angemessenen Modalitäten der Verkaufstransaktion aussehen sollten (z. B. kommerzieller Verkauf oder IPO), sofern die Republik Lettland letztendlich ihre gesamte Beteiligung an Citadele bis spätestens […] veräußert. Im Falle einer IPO verpflichtet sich Lettland, sich auf einen verbindlichen Prospekt mit der lettischen FCMC bis […] zu einigen. (2) Lettland und Citadele verpflichten sich ebenfalls zur Bestellung eines Veräußerungstreuhänders, sofern bis […] keine verbindlichen Angebote eingegangen sind oder im Falle einer IPO mit dem gleichen Ziel kein Prospekt mit der FCMC vereinbart wurde. In diesem Fall ergreift die Republik Lettland die erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass der Veräußerungstreuhänder bis zum […] bestellt ist und arbeiten kann. Es versteht sich von selbst, dass der Finanzberater für den Verkauf von Citadele ebenfalls ab dem […] als Veräußerungstreuhänder bestellt werden könnte. Wird ein Veräußerungstreuhänder bestellt, verpflichten sich Lettland und Citadele, verbindliche und für alle Parteien unwiderrufliche Angebote bis zum […] für den Verkauf der gesamten Beteiligung der Republik Lettland an Citadele bis zum […] einzuholen, der spätestens am […] abzuschließen ist. (3) Darüber hinaus verpflichten sich Lettland und Citadele, dass ab dem […] Citadele eine neue Tätigkeit […] und die verbleibende Tätigkeit von Citadele […], sofern die Republik Lettland nicht bis zum […] eine verbindliche und unwiderrufliche Vereinbarung geschlossen hat, die den Abschluss des Verkaufs durch […] der gesamten Beteiligung der Republik Lettland an Citadele vorsieht, oder sofern die IPO der Republik Lettland nicht den Verkauf ihrer gesamten Beteiligung an der neuen Bank durch […] gestattet. (4) Lettland und Citadele verpflichten sich, die Verkaufs- und Kauftransaktion für die Veräußerung der gesamten Beteiligung der Republik Lettland an Citadele bis zum […] abzuschließen. Sollte die Veräußerung dieser Beteiligung nicht bis zum […] abgeschlossen sein, verpflichten sie sich, dass Citadele die neue Geschäftstätigkeit […] und die verbleibende Geschäftstätigkeit von Citadele […] wird. (5) Sollte Citadele bei jedem der zuvor genannten Geschäftsvorfälle […], kann jeder Geschäftszweig von Citadele, an dem Dritte interessiert sind, von der Republik Lettland und/oder Citadele an einen solchen Dritten veräußert bzw. von der Republik Lettland und/oder Citadele auf einen solchen Dritten übertragen werden (unbeschadet des Grundsatzes […] und keiner neuen staatlichen Beihilfe).
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